Ziffer GEBüH | Leistung | Preis | ||
Fußreflexzonenmassage 30 Min | 35Euro | |||
20.2 | Nervenpunktmassage und Spezialmassage | 8- 15 Euro | ||
20.3 | Bindegewebsmassage | 8-20.15 Euro | ||
20.4 | Teilmassage | 5,50-10,50 Euro | ||
20.6 | Sondermassage | 8-20- 20,15 Euro |
Übernahme von Reflexzonenmassage durch Krankenkassen
Die Reflexzonenmassage wird im Wellnessbereich und ergänzend zu den üblichen medizinischen
Verfahren bei Durchblutungsstörungen und in der Schmerztherapie eingesetzt. Bei der Reflexzonenmassage wird der Körper in bestimmte Zonen aufgeteilt, denen bestimmte Organe und Muskelgruppen
zugeordnet werden. Durch die gezielte Massage der diesen Reflexzonen zugehörigen inneren Organe sollen Beschwerden entdeckt und das Wohlbefinden des Patienten positiv beeinflusst werden. Einige der
gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Reflexzonenmassage, andere dagegen nicht.
Die Reflexzonenmassage wird oft mit der Fussreflexzonenmassage verwechselt. Für letztere übernimmt die gesetzliche Krankenkasse generell keine Kosten.
Ja, max. 100,00 % und max. 50,00 EUR p.a. bei bestimmten Leistungserbringern im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten im Rahmen eines Globalbudgets
Ja, max. 100,00 % bei bestimmten Leistungserbringern im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten
Ja, max. 70,00 % und max. 70,00 EUR p.a. bei allen Leistungserbringern im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten im Rahmen eines Globalbudgets
Ja, max. 100,00 % und max. 120,00 EUR p.a. bei allen Leistungserbringern im gesamten Versorgungsgebiet für bestimmte Personen (Kinder bis 6 Jahre)
Ja, max. 80,00 % und max. 150,00 EUR p.a. bei allen Leistungserbringern im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten im Rahmen eines Globalbudgets
Ja, max. 100,00 % und max. 150,00 EUR p.a. bei allen Leistungserbringern im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten im Rahmen eines Globalbudgets
Ja, max. 100,00 % bei allen Leistungserbringern im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten
Angaben von:
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